Unsere Aufnahmebedingungen

Alle geschlechtsreifen Katzen müssen kastriert sein.

Katzen ohne besondere Merkmale oder Tatöwierung müssen gechipt sein. Der Mikrochip enthält eine gespeicherte Identifikationsnummer, so ist ihre Katze/Kater eindeutig identifizierbar. Der Chip wird durch den Tierarzt eingesetzt.

Impfungen:

Die Impfungen sind durch den Impfpass nachzuweisen. Der Impfpass muss immer mitgebracht werden und bleibt während des Pensionaufenthaltes bei der Katzenpension.

Medikamentengabe, Spezialfutter, Behinderungen oder sonstige Besonderheiten müssen vorab mitgeteilt werden.

Das Einzelzimmer gilt erst dann als fest gebucht, sobald eine Anzahlung in Höhe von 100€ geleistet wurde. Bei Absagen wird oben genannte Summe als Stornierungsgebühr einbehalten.

Es gelten die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste. Weitere, während dem Betreuungszeitraum anfallende und nicht vorhersehbare Kosten werden vom Tierhalter übernommen.

Wird der Betreuungszeitraum innerhalb von 24 Stunden vor Pensionsantritt verkürzt besteht kein Anspruch auf Minderung der zuvor vereinbarten und berechneten Pensionskosten. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Wenn Sie in den Ferienzeiten Ihre Katze bei uns unterbringen möchten, sollte die Reservierung so früh wie möglich erfolgen.